Johann von Bodeck (1555–1631)

Biographischer Rahmen

Johann von Bodeck wurde am 5. September 1555 in Antwerpen als ältester Sohn Bonaventuras I. von Bodeck und Agathe van Neck geboren. Die Angabe von Geburtsdatum und -ort ergibt sich aus der zeitnahen Leichenpredigt von 1631.

Er wuchs in einem wohlhabenden, international ausgerichteten Kaufmannshaus auf. Antwerpen zählte in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts zu den führenden Handels- und Finanzzentren Europas. Johann erhielt gemeinsam mit seinem Bruder Bonaventura II. eine umfassende Ausbildung, die sie an mehrere bedeutende europäische Bildungsstätten führte.

Die Brüder hielten sich zeitweise in Frankreich auf und entgingen nach späterer Überlieferung den Ereignissen der Bartholomäusnacht nur knapp. Konkrete zeitgenössische Belege hierfür sind bislang nicht ausgewertet, doch verweist die familiäre Korrespondenz auf eine unmittelbare Erfahrung konfessioneller Spannungen jener Jahre.

In diese Zeit fällt die Begegnung mit Maria Bormann, Tochter des Kaufmanns Arnold Bormann und der Cornelia geb. Piggen. Die Eheschließung erfolgte am 24. Juni 1585 in Antwerpen, während die Stadt bereits von den spanischen Truppen unter Alessandro Farnese belagert wurde.

Maria Bormann, Ehefrau Johann von Bodecks
Maria Bormann, Ehefrau Johann von Bodecks.
Quelle: Quelle: RKD – Nederlands Instituut voor Kunstgeschiedenis, Den Haag, RKDimages, ID-Nr. 27639.

Wenige Wochen nach der Eheschließung floh Johann von Bodeck gemeinsam mit seiner Ehefrau aus Antwerpen. Der Schwiegervater war zu diesem Zeitpunkt bereits verstorben. Die Fluchtbewegung zahlreicher protestantischer Kaufmannsfamilien führte auch die Familie von Bodeck zunächst in den norddeutschen Raum; Johann ist in diesem Zusammenhang in Lübeck belegt.

In der Folge verlagerte sich sein Lebensmittelpunkt in das römisch-deutsche Reich, wo sich Frankfurt am Main als dauerhafter Schwerpunkt der Frankfurter Linie herausbildete. Johann war in Frankfurt nicht Bürger, sondern Beisasse, nahm jedoch innerhalb der niederländischen Gemeinde Augsburger Konfession eine hervorgehobene Stellung ein.

Wirtschaftliche Stellung

Bereits in Antwerpen stand Johann von Bodeck im Umfeld des Bormann’schen Wechsel- und Handelsgeschäfts. Nach dem Tod seines Schwiegervaters Arnold Bormann wurde dieses Unternehmen zunächst von Cornelia Bormann weitergeführt. In welchem zeitlichen Umfang Johann bereits dort tätig war, lässt sich quellenmäßig nicht im Detail rekonstruieren; gesichert ist jedoch, dass er nach der Niederlassung im römisch-deutschen Reich in das bestehende Wechselgeschäft eintrat und es weiter ausbaute.

Frankfurt am Main bot hierfür ein günstiges Umfeld. Als Messestadt mit internationalen Handelsbeziehungen war sie ein Knotenpunkt des europäischen Zahlungs- und Wechselverkehrs. Johann von Bodeck war in diesem Kontext an täglichen Wechselkursvergleichen beteiligt und wirkte im Kreis jener Kaufleute, aus deren Tätigkeit sich die institutionalisierte Frankfurter Börse entwickelte.

Zeitgenössische und spätere Überlieferungen schreiben ihm eine erhebliche Vermögensbildung zu. In der Frankfurter Wirtschaftsgeschichte gilt er als einer der frühesten Kaufleute, dessen Kapital in die Größenordnung eines „Guldenmillionärs“ reichte. Der Begriff ist retrospektiv geprägt, verweist aber auf die außergewöhnliche wirtschaftliche Stellung, die Johann von Bodeck um 1600 innehatte.

Neben seiner unternehmerischen Tätigkeit nahm er innerhalb der niederländischen Gemeinde Augsburger Konfession eine führende Position ein. Wirtschaftlicher Erfolg, konfessionelle Zugehörigkeit und gesellschaftliche Verantwortung standen in engem Zusammenhang.

Das Grabmal von 1601 auf dem Peterskirchhof

Im Jahr 1601 verstarben Johann von Bodecks Söhne Carl Michael und Ferdinand innerhalb weniger Tage. Auf dem Peterskirchhof in Frankfurt am Main wurde daraufhin ein Grabmal errichtet, das in der älteren Literatur teilweise vereinfachend als Grab Johann von Bodecks bezeichnet wird.

Eine quellenkritische Betrachtung der Inschrift zeigt jedoch ein differenzierteres Bild: Das Denkmal wurde ursprünglich für die beiden verstorbenen Söhne errichtet. Johann von Bodeck und Maria Bormann erscheinen in der Inschrift als Eltern und Stifter des Grabmals, nicht als dort ausdrücklich bezeugte Bestattete.

Die Formulierung „sibi et suis sedem faciunt“ weist zugleich darauf hin, dass das Grabmal als familiärer Erinnerungsort angelegt war. Seine Bedeutung liegt daher weniger in einer gesicherten Bestattungsangabe für Johann selbst als in seiner Funktion als Zeugnis von Trauer, Memoria und familiärer Repräsentation im patrizischen Frankfurt.

Eine ausführliche Darstellung mit Abbildungen, Transkription der Inschrift und archivalischen Sterbeeinträgen findet sich auf der Kontextseite Grabmal und Grabinschrift der Familie von Bodeck auf dem Peterskirchhof .

Leichenpredigt Johann von Bodecks (1631)

Eine wichtige zusätzliche Quelle zur Frage der Grablege Johann von Bodecks stellt seine Leichenpredigt aus dem Jahr 1631 dar. Dort heißt es:

„Sein Leichnam wird jetzt in seines Herrn Vaters Grab beygelegt …“

Die Passage ist quellenkritisch von besonderer Bedeutung. Bonaventura I. von Bodeck, der bereits 1591 verstarb, war der erste nachweisbare Angehörige der Familie in Frankfurt am Main.

Die Formulierung der Leichenpredigt spricht deutlich dafür, dass Johann von Bodeck später im Grab seines Vaters beigesetzt werden sollte. Wo sich die Grabstätte Bonaventuras I. auf dem Peterskirchhof ursprünglich befand, ist heute jedoch nicht mehr bekannt. Auch ob dieses Grab in räumlicher Nähe zu dem monumentalen Grabmal von 1601 lag, lässt sich aus den bislang bekannten Quellen nicht bestimmen.

Ebenso bleibt offen, weshalb Johann von Bodeck offenbar nicht in dem von ihm gestifteten Monumentalgrab beigesetzt wurde, sondern im Grab seines Vaters. Eine eindeutige Erklärung hierfür lässt sich aus den überlieferten Quellen bislang nicht ableiten.

Bemerkenswert ist dies insbesondere deshalb, weil das von den Kindern gestiftete Epitaph in der Peterskirche in der älteren Literatur teilweise zur Annahme führte, Johann von Bodeck sei unmittelbar in der Kirche bestattet worden. Die Leichenpredigt verweist dagegen ausdrücklich auf das Grab seines Vaters und damit wahrscheinlich auf eine gesonderte Grabstätte auf dem Peterskirchhof.

Titelblatt der Leichenpredigt Johann von Bodecks aus dem Jahr 1631
Titelblatt der Leichenpredigt Johann von Bodecks aus dem Jahr 1631.
Quelle: Digitalisat der zeitgenössischen Leichenpredigt Johann von Bodecks.

Eintrag im Stammregister (Den Haag, um 1680)

Neben den zeitnahen Quellen ist für die spätere Überlieferung ein in Den Haag überliefertes Stammregister von Bedeutung. Es handelt sich um eine um 1680 angelegte genealogische Zusammenstellung der Familie von Bodeck, die heute in der Koninklijke Bibliotheek verwahrt wird.

Das Register entstand mehrere Jahrzehnte nach den hier behandelten Ereignissen und ist daher nicht als zeitgenössische Quelle, sondern als sekundäre Familienüberlieferung einzuordnen. Es zeigt, welche genealogischen Zusammenhänge innerhalb der Familie später als erinnerungswürdig festgehalten wurden.

Stammregister der Familie von Bodeck, Den Haag: Eintrag zu Johann von Bodeck und Maria Bormann (um 1680)
Stammregister der Familie von Bodeck, Den Haag: Eintrag zu Johann von Bodeck und Maria Bormann (um 1680).
Den Haag, Koninklijke Bibliotheek, Signatur WPB 096: „Genealogia oder Stamm Register des uralten adelichen Geschlechts derer von Bodeckh“, Johann von Bodeckh (fl. 1680), um 1680.

Der Quellenwert des Stammregisters liegt in der Traditionsbildung innerhalb der Familie: Es zeigt, welche Zusammenhänge man im späten 17. Jahrhundert als erinnerungswürdig festhielt. Wo das Register konkrete Angaben macht, ist im Einzelfall zu prüfen, ob sich diese durch zeitnahe Quellen (Leichenpredigt, Kirchenbücher, archivalische Einträge) stützen lassen. Wo es darüber hinaus deutet oder ergänzt, bleibt es eine spätere Überlieferung.

Im Fall Johann von Bodecks nennt das Stammregister den Todestag, führt jedoch kein Geburtsdatum an, obwohl dieses durch die zeitnahe Leichenpredigt von 1631 gesichert ist. Für Johann und Maria wird der St. Peterskirchhof als Begräbnisort angegeben, während weder die Leichenpredigt noch die Grabinschrift von 1601 eine ausdrückliche Beisetzung der Eltern belegen.

Diese Differenzen stellen keinen Widerspruch dar, verdeutlichen jedoch die unterschiedliche Quellenqualität zeitnaher Zeugnisse und späterer genealogischer Überlieferung.