Johann von Bodeck (1555–1631)

Biographischer Rahmen

Johann von Bodeck wurde am 5. September 1555 in Antwerpen als ältester Sohn Bonaventuras I. von Bodeck und Agathe van Neck geboren. Die Angabe von Geburtsdatum und -ort ergibt sich aus der zeitnahen Leichenpredigt von 1631.

Er wuchs in einem wohlhabenden, international ausgerichteten Kaufmannshaus auf. Antwerpen zählte in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts zu den führenden Handels- und Finanzzentren Europas. Johann erhielt gemeinsam mit seinem Bruder Bonaventura II. eine umfassende Ausbildung, die sie an mehrere bedeutende europäische Bildungsstätten führte.

Die Brüder hielten sich zeitweise in Frankreich auf und entgingen nach späterer Überlieferung den Ereignissen der Bartholomäusnacht nur knapp. Konkrete zeitgenössische Belege hierfür sind bislang nicht ausgewertet, doch verweist die familiäre Korrespondenz auf eine unmittelbare Erfahrung konfessioneller Spannungen jener Jahre.

In diese Zeit fällt die Begegnung mit Maria Bormann, Tochter des Kaufmanns Arnold Bormann und der Cornelia geb. Piggen. Die Eheschließung erfolgte am 24. Juni 1585 in Antwerpen, während die Stadt bereits von den spanischen Truppen unter Alessandro Farnese belagert wurde.

Maria Bormann, Ehefrau Johann von Bodecks
Maria Bormann, Ehefrau Johann von Bodecks.
Quelle: Quelle: RKD – Nederlands Instituut voor Kunstgeschiedenis, Den Haag, RKDimages, ID-Nr. 27639.

Wenige Wochen nach der Eheschließung floh Johann von Bodeck gemeinsam mit seiner Ehefrau aus Antwerpen. Der Schwiegervater war zu diesem Zeitpunkt bereits verstorben. Die Fluchtbewegung zahlreicher protestantischer Kaufmannsfamilien führte auch die Familie von Bodeck zunächst in den norddeutschen Raum; Johann ist in diesem Zusammenhang in Lübeck belegt.

In der Folge verlagerte sich sein Lebensmittelpunkt in das römisch-deutsche Reich, wo sich Frankfurt am Main als dauerhafter Schwerpunkt der Frankfurter Linie herausbildete. Johann war in Frankfurt nicht Bürger, sondern Beisasse, nahm jedoch innerhalb der niederländischen Gemeinde Augsburger Konfession eine hervorgehobene Stellung ein.

Wirtschaftliche Stellung

Bereits in Antwerpen stand Johann von Bodeck im Umfeld des Bormann’schen Wechsel- und Handelsgeschäfts. Nach dem Tod seines Schwiegervaters Arnold Bormann wurde dieses Unternehmen zunächst von Cornelia Bormann weitergeführt. In welchem zeitlichen Umfang Johann bereits dort tätig war, lässt sich quellenmäßig nicht im Detail rekonstruieren; gesichert ist jedoch, dass er nach der Niederlassung im römisch-deutschen Reich in das bestehende Wechselgeschäft eintrat und es weiter ausbaute.

Frankfurt am Main bot hierfür ein günstiges Umfeld. Als Messestadt mit internationalen Handelsbeziehungen war sie ein Knotenpunkt des europäischen Zahlungs- und Wechselverkehrs. Johann von Bodeck war in diesem Kontext an täglichen Wechselkursvergleichen beteiligt und wirkte im Kreis jener Kaufleute, aus deren Tätigkeit sich die institutionalisierte Frankfurter Börse entwickelte.

Zeitgenössische und spätere Überlieferungen schreiben ihm eine erhebliche Vermögensbildung zu. In der Frankfurter Wirtschaftsgeschichte gilt er als einer der frühesten Kaufleute, dessen Kapital in die Größenordnung eines „Guldenmillionärs“ reichte. Der Begriff ist retrospektiv geprägt, verweist aber auf die außergewöhnliche wirtschaftliche Stellung, die Johann von Bodeck um 1600 innehatte.

Neben seiner unternehmerischen Tätigkeit nahm er innerhalb der niederländischen Gemeinde Augsburger Konfession eine führende Position ein. Wirtschaftlicher Erfolg, konfessionelle Zugehörigkeit und gesellschaftliche Verantwortung standen in engem Zusammenhang.

Das Familiengrab von 1601 auf dem Peterskirchhof

Um 1600 hatte Johann von Bodeck in Frankfurt eine gefestigte wirtschaftliche und gesellschaftliche Stellung erreicht. Die Flucht aus Antwerpen lag anderthalb Jahrzehnte zurück, das Wechselgeschäft war etabliert, die Familie gewachsen. Mehrere Kinder waren inzwischen geboren, unter ihnen Carl Michael (1589) und Ferdinand (1599).

Im Jahr 1601 verstarben beide Knaben innerhalb weniger Tage. Die Grabinschrift bezeichnet sie als „nobilibus ingenii, forma et amabilibus moribus“ – als Knaben von Geist, Gestalt und liebenswürdigem Wesen. Es sind die ersten nachweisbaren Todesfälle in Johanns enger Familie.

Die Reaktion war die Stiftung eines Grabmals auf dem Peterskirchhof. Mit ihm setzte sich Johann nicht nur mit dem konkreten Verlust auseinander, sondern schuf zugleich einen dauerhaft angelegten Ort familiärer Erinnerung. Die Inschrift nennt ausdrücklich die beiden Söhne; Johann von Bodeck und Maria Bormann erscheinen darin als Eltern und Stifter des Denkmals.

Grabmal der Familie von Bodeck auf dem Peterskirchhof, Frankfurt am Main
Grabmal der Familie von Bodeck auf dem Peterskirchhof, Frankfurt am Main.
Frankfurt am Main, Institut für Stadtgeschichte (ISG), H.20.01,2 – Großes Epitaphienbuch des St. Peterskirchhofs.
Inschrift des Grabmals der Familie von Bodeck
Detailaufnahme der Grabinschrift.
Quelle wie oben.
Latein (wortgetreu) Deutsch (wortnah)
Nobilibus ingenii, forma et amabilibus moribus Den adligen Knaben von Geist, Gestalt und liebenswürdigem Wesen
Carolo Michaeli et Ferdinando a Bodeck Karl-Michael und Ferdinand von Bodeck
intra octiduum repentina morte correptis die innerhalb von acht Tagen vom plötzlichen Tod ergriffen wurden
fatis decesserunt und dem Schicksal erlagen
maiori affectu parentibus zum größeren Schmerz der Eltern
Ioanni a Bodeck et Mariae Bormann Johann von Bodeck und Maria Bormann
maerore officium praestiterunt erwiesen sie den Dienst der Trauer
quod ipsi a filiis accipere debuissent den sie eigentlich von den Söhnen hätten empfangen sollen
sibi et suis sedem faciunt sie errichten für sich und die Ihren eine Ruhestätte
ad secundum adventum Redemptoris bis zur zweiten Ankunft des Erlösers
Anno Salutis MDCI im Jahr des Heils 1601

Von besonderer Bedeutung ist die Formulierung „sibi et suis sedem faciunt“, mit der das Grab ausdrücklich als für „sich und die Ihren“ bestimmte Ruhestätte angelegt wird. Damit ist das Grabmal nicht allein als Kindergrab zu verstehen, sondern als bewusst gestalteter familiärer Erinnerungsort, der über die beiden verstorbenen Söhne hinausweist.

Zugleich bleibt festzuhalten, dass die Inschrift selbst keine eigene Beisetzung Johanns oder Marias bezeugt. Beide erscheinen ausschließlich in ihrer Funktion als Eltern der verstorbenen Kinder. Die Anlage als Familiengrab ist somit aus der Gesamtformulierung zu erschließen, nicht jedoch durch eine konkrete Bestattungsangabe gedeckt.

Vor diesem Hintergrund ließ sich die tatsächliche Nutzung des Grabes als gemeinsame Ruhestätte der Familie zunächst nicht eindeutig bestimmen. Erst die Leichenpredigt von 1631 erlaubt hier eine weiterführende Einordnung: Sie weist darauf hin, dass Johann nicht in dem Grab seiner Söhne, sondern im Grab seines Vaters beigesetzt wurde.

Damit tritt ein charakteristisches Spannungsverhältnis hervor: Während die Inschrift das Grab als familiären Ort der Erinnerung entwirft, folgt die tatsächliche Beisetzungspraxis einer anderen Ordnung. Das Epitaph ist somit weniger als reale Familiengrablege im engeren Sinne zu verstehen, sondern als bewusst gesetztes Zeichen gegen das Vergessen.

Eintrag im Stammregister (Den Haag, um 1680)

Neben den zeitnahen Quellen ist für die spätere Überlieferung ein in Den Haag überliefertes Stammregister von Bedeutung. Es handelt sich um eine um 1680 angelegte genealogische Zusammenstellung der Familie von Bodeck, die heute in der Koninklijke Bibliotheek verwahrt wird.

Das Register entstand mehrere Jahrzehnte nach den hier behandelten Ereignissen und ist daher nicht als zeitgenössische Quelle, sondern als sekundäre Familienüberlieferung einzuordnen. Es zeigt, welche genealogischen Zusammenhänge innerhalb der Familie später als erinnerungswürdig festgehalten wurden.

Stammregister der Familie von Bodeck, Den Haag: Eintrag zu Johann von Bodeck und Maria Bormann (um 1680)
Stammregister der Familie von Bodeck, Den Haag: Eintrag zu Johann von Bodeck und Maria Bormann (um 1680).
Den Haag, Koninklijke Bibliotheek, Signatur WPB 096: „Genealogia oder Stamm Register des uralten adelichen Geschlechts derer von Bodeckh“, Johann von Bodeckh (fl. 1680), um 1680.

Der Quellenwert des Stammregisters liegt in der Traditionsbildung innerhalb der Familie: Es zeigt, welche Zusammenhänge man im späten 17. Jahrhundert als erinnerungswürdig festhielt. Wo das Register konkrete Angaben macht, ist im Einzelfall zu prüfen, ob sich diese durch zeitnahe Quellen (Leichenpredigt, Kirchenbücher, archivalische Einträge) stützen lassen. Wo es darüber hinaus deutet oder ergänzt, bleibt es eine spätere Überlieferung.

Im Fall Johann von Bodecks nennt das Stammregister den Todestag, führt jedoch kein Geburtsdatum an, obwohl dieses durch die zeitnahe Leichenpredigt von 1631 gesichert ist. Für Johann und Maria wird der St. Peterskirchhof als Begräbnisort angegeben, während weder die Leichenpredigt noch die Grabinschrift von 1601 eine ausdrückliche Beisetzung der Eltern belegen.

Diese Differenzen stellen keinen Widerspruch dar, verdeutlichen jedoch die unterschiedliche Quellenqualität zeitnaher Zeugnisse und späterer genealogischer Überlieferung.